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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
20.12.11 |
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DER FAHRLEHRERVERBAND DES SÜDWESTENS |
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Der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V. wurde 1950 als Verband der
Kraftfahrlehrer Württemberg-Baden-Hohenzollern e. V. in
Heilbronn gegründet. Es waren vorausschauende, couragierte
Kollegen aus allen Teilen des erst zwei Jahre später
entstandenen Südweststaates, die das Wagnis unternahmen,
Badener, Hohenzollern, Kurpfälzer und Württemberger unter einen
Hut zu bringen. Die Verbände in den Bundesländern
Nordwürttemberg-Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und
Südbaden wurden zu einer einheitlichen, höhere Wirkkraft
versprechenden Vertretung der Fahrlehrer verschmolzen. Das
Experiment gelang. Der Verband wuchs in den Folgejahren
kontinuierlich und gewann als fachliche Körperschaft innerhalb
und außerhalb Baden-Württembergs an Geltung und Ansehen.
Nähere Ausführungen zur Geschichte des Verbandes sind unter
www.fahrlehrerverband-bw.de/geschichte
aufgezeichnet.
Der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V., so die Bezeichnung seit 1976, vertritt
heute rd. 2000 baden-württembergische Fahrlehrer und erreicht
damit eine außerordentlich hohe Organisationsquote.
Der Verband ist auf der Grundlage
der von der Mitgliederversammlung beschlossenen
Satzung demokratisch
verfasst und organisiert. Das höchste Beschlussorgan ist die
mindestens einmal im Jahr einzuberufende Mitgliederversammlung. An
zweiter Stelle steht der Beirat, der von den Vorsitzenden der
Kreisvereine und einem Vertreter der angestellten Fahrlehrer
gebildet wird. Die Leitung des Verbands liegt in den Händen des aus
drei Mitgliedern bestehenden Vorstands, der alle vier Jahre von der
Mitgliederversammlung zu wählen ist.
Der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V. versteht sich als ein offener, nach
ethischen Grundsätzen handelnder Fachverband, der allen Kolleginnen
und Kollegen – selbstständigen und angestellten – zuverlässige
berufsständische Repräsentanz und Heimstatt sein will. Aus diesem
Grund stellt sich der Verband Tag für Tag den mannigfaltigen
Anforderungen seiner Mitglieder und den Erwartungen der
Öffentlichkeit, kompromisslos für hohe Qualität der Fahrausbildung
und kundenfreundlichen Service einzutreten.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere
Informationen zur Verfügung ...
Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V.
Der Vorstand
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GUT BETREUT! |
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Der Slogan „Gut betreut
– Verbandsfahrschule“ gilt in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten
als Inbegriff methodisch moderner, solider
und kundenfreundlicher Fahrausbildung. Unsere Mitglieder sind
berechtigt, das Zeichen bei der Außenwerbung und auf Drucksachen
zu verwenden. Mit diesem Zeichen bekennen sich die Mitglieder zu
den
ethischen Verpflichtungen der
Mitgliedschaft.
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VERTRETUNG DER INTERESSEN |
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Pädagogisch qualifizierte
Fahrausbildung ist ein unverzichtbarer Baustein für die
Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit von Umwelt und
Kraftfahrzeug. An diesem Leitsatz orientieren sich die vom Verband
vertretenen Interessen. Insbesondere tritt der Verband ein für
- die Förderung und Erhaltung des
privatwirtschaftlichen Fahrlehrerwesens,
- ausgewogene rechtliche und
wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Fahrschulen,
- die fachliche und soziale
Förderung der angestellten Mitarbeiter,
- die Überprüfung der für die
Berufsausübung notwendigen Schlüsselqualifikationen
- der Fahrlehreranwärter,
- intensive pädagogische und
solide fachliche Ausbildung der Fahrlehreranwärter,
- zeitgemäße, praxisbezogene
Fortbildung der Fahrlehrer,
- fairen, qualitätsorientierten
Wettbewerb der Fahrschulen,
- soziale Sicherung der Mitglieder und ihrer Angehörigen,
- gerechte, möglichst
gleichwertige Prüfungsbedingungen für die Fahrschüler.
Der Verband vertritt die Interessen
seiner Mitglieder innerhalb des Landes Baden-Württemberg gegenüber
- dem Landtag und den politischen
Parteien,
- Ministerien und Behörden,
- den Technischen Prüfstellen,
- der Presse und den öffentlichen
Medien,
- den mit der Verkehrssicherheit
befassten Institutionen und Verbänden.
Der Verband ist überdies Partner der landesweiten
Verkehrssicherheitsaktion
„GIB ACHT IM VERKEHR“.
Der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V. verfügt als Mitglied der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF)
über
eine wirksame Interessenvertretung gegenüber
- dem Bundestag, Bundesrat und den
politischen Parteien,
- den Bundesministerien und
Bundesbehörden,
- den auf Bundesebene mit der
Verkehrssicherheit befassten Institutionen und Verbänden,
- den Generaldirektionen und
Behörden der Europäischen Union.
Die Vertreter des Verbands sind auf
Landes- und Bundesebene in einer beträchtlichen Anzahl offizieller
Gremien beratend tätig.
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INFORMATION |
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Der Verband sorgt auf verschiedenen
Ebenen für aktuelle fachliche, rechtliche und
betriebswirtschaftliche Information seiner Mitglieder. Hierbei
stehen an erster Stelle
und die monatlich erscheinenden
Fachzeitschriften
-
FahrSchulPraxis – das
südwestdeutsche Fahrlehrermagazin (zur Monatsmitte),
-
Fahrschule – herausgegeben
von der BVF (zum Monatsbeginn).
Weitere Quellen zeitnaher
Information sind
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BERATUNG |
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Die individuelle Beratung der
Mitglieder ist eine besonders gern in Anspruch genommene
Dienstleistung des Verbands. Sie ist kompetent, diskret und
erstreckt sich auf alle den Beruf und die Führung einer Fahrschule
berührenden Bereiche; so vor allem auf
- betriebswirtschaftliche, steuer-
und abgabenrechtliche Materien,
- betriebliche Organisation und
Kalkulation,
- Kundenservice, Marketing und
Werbung,
- Abwägung rechtlicher Fragen,
Vertragswesen,
- Eröffnung, Kauf, Pachtung,
Übergabe, Verkauf oder Verpachtung einer Fahrschule,
- Kooperationen/Gründung einer
Gemeinschaftsfahrschule,
- Begründung und Gestaltung von
Beschäftigungsverhältnissen,
- Altersvorsorge,
- Krankenversicherung,
- allgemeine Versicherungsfragen.
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KOMPETENZ IM BERUFLICHEN ALLTAG |
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Hohe Qualität der Fahrausbildung
setzt berufliche Kompetenz voraus. Diese zu vertiefen und zu
erhalten ist das Ziel der vom Verband jahraus, jahrein angebotenen
Fort- und Weiterbildungsseminare,
die für Mitglieder besonders günstig sind. Viele Seminare finden in
den Regionen, sozusagen vor der Haustür der Mitglieder statt. Neben
den Klassikern
- Verkehrspädagogik und
Verkehrspsychologie,
- Verkehrsrecht,
- Fahrlehrer- und
Ausbildungsrecht,
- Ordnungswidrigkeiten- und
Verkehrsstrafrecht,
- Fahrschulbetriebswirtschaft,
Marketing und Kalkulation,
- Steuer- und Abgabenrecht,
- moderne Kraftfahrzeugtechnik und
Fahrerassistenzsysteme
stehen immer wieder Sonderseminare
zu aktuellen Themen auf dem Programm. Dazu zählen vor allem die
klassenspezifischen Kenntnisse für Lkw-, Bus- und
Motorradfahrlehrer. Hier sind es namentlich „Motorrad TOTAL“ und die
in Zusammenarbeit mit der DAIMLER AG seit langem sehr
erfolgreichen Seminare im Schwerfahrzeugbereich.
Besonderes Augenmerk richtet der
Verband auf die
Aus- und Fortbildung der
- Seminarleiter für Aufbauseminare,
- Ausbildungsfahrlehrer,
- angehenden Fahrschulinhaber
(betriebswirtschaftliche Seminare).
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FAIRER
WETTBEWERB |
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Der Verband tritt für gesunden
Leistungswettbewerb ein, in dessen Mittelpunkt die Qualität der
Ausbildung steht. Dabei haben nicht repressive Maßnahmen, sondern
die Beratung der Mitglieder Priorität. Der Verband weist den Weg zu
informativer, kultivierter Werbung und hilft zugleich, rechtswidrige
oder geschmacklose und somit für die Fahrschule nachteilige
Publicity zu vermeiden. Hartnäckige, beratungsresistente
Wettbewerbssünder riskieren Abmahnungen, Strafgelder und Klagen vor
Gericht. Im jährlichen Geschäftsbericht des Vorstands hat der sog.
Wettbewerbskalender einen festen Platz. Daraus können die Mitglieder
entnehmen, wie ihr Verband sie im vorausgegangenen Jahr gegen
unlauteren Wettbewerb geschützt hat.
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FACHLICHE GUTACHTEN |
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Für seine gutachterliche Tätigkeit
im Fahrschulwesen genießt der Verband bei Behörden, Gerichten und
Kreditinstituten seit vielen Jahren hohes Ansehen. Im Einzelnen sind
das:
- Ermittlungen des Verkehrswertes
von Fahrschulen,
- Ermittlungen von
Verdienstausfall bei Unfall, Krankheit oder Invalidität,
- Rentabilitäts-Gutachten für
Kreditinstitute vor Gründung oder Übernahme einer Fahrschule,
- Gutachten zu Ausbildungsfragen
für Gerichte.
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SICHERHEITSOFFENSIVEN |
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„Fit im Verkehr“ ist ein vom
Verband in den Jahren 2005/2006 entwickeltes Programm, das sich an
erfahrene – oder man kann auch sagen ältere – Kraftfahrer wendet. Es
führt die Mitglieder in ein interessantes, neues Marktsegment ein,
das durch das zunehmende Älterwerden der kraftfahrenden Bevölkerung
immer größere Bedeutung erlangt. Die moderne Fahrschule soll ein
Kompetenz-Zentrum für Fahrsicherheit sein. Dazu gehört, älteren
Kraftfahrern zu helfen, ihre Fähigkeit für sicheres Autofahren
möglichst lange zu erhalten.
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FSG/TTVA MBH |
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Die Fahrschul-Service Gesellschaft
für Tagungen, Technik, Versicherungsvermittlung und Ausbildung mbH
(FSG/TTVA mbH) ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des
Verbands. Die Gesellschaft dient den Mitgliedern durch günstige
Dienstleistungen und ein spezielles
Warenangebot. Die wichtigsten
Tätigkeitsbereiche der FSG/TTVA mbH sind
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SOZIALE VORSORGE |
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Seit vielen Jahren unterhält der
Verband sog. Gruppenverträge mit der
Allianz Private Krankenversicherung
und der
Allianz Lebensversicherung. Beide Vertragswerke gewähren
den Verbandsmitgliedern und ihren Angehörigen neben vergünstigten
Beiträgen auch besonders vorteilhafte Bedingungen.
Seit 1952 unterhält der Verband die
freiwillige Sterbekasse „Stock“, die den Hinterbliebenen rasche
finanzielle Hilfe gewährt.
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STERBEKASSE 'STOCK' |
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Die im Jahr 1952
gegründete Sterbekasse 'Stock' ist eine vom Solidargedanken getragene
Einrichtung, deren Mitglieder beim Eintritt 20 Euro und bei jedem
Todesfall eine Umlage von derzeit zehn Euro bezahlen. Diese Umlage
wird, abzüglich einer geringen Verwaltungsgebühr, unverzüglich den
schriftlich benannten bezugsberechtigten Personen ausbezahlt. So kann
zumindest die wirtschaftliche Not nach einem Todesfall gelindert
werden. Mit der Mitgliedschaft im Verband wird man automatisch
Mitglied dieser Solidargemeinschaft, wenn man dies nicht ausdrücklich
ausschließt.
Weitere Informationen finden Sie hier...
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ÜBERZEUGT? |
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Sehr geehrte
Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
wenn wir Sie von der Bedeutung und
dem Wert der Mitgliedschaft beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e. V. überzeugen konnten, dann beantragen Sie noch heute die volle
Mitgliedschaft.
Wenn Sie noch Zweifel haben, dann
machen Sie von der 6-monatigen kostenlosen Schnuppermitgliedschaft*
Gebrauch . Auf
diese Weise können Sie den Verband von innen kennenlernen, ohne eine
weitergehende Verpflichtung einzugehen.
Die Schnuppermitgliedschaft (vorläufige Mitgliedschaft)*
bietet Ihnen folgende Vergünstigungen:
- Teilnahme an regionalen und
überregionalen Versammlungen des Fahrlehrerverbands (allerdings
ohne Stimmrecht),
- 6 Monate Bezug der
Fachzeitschrift „FahrSchulPraxis“,
- Fahrlehrerfortbildung zum
günstigen Mitgliedertarif,
- fachliche Beratung.
* Die vorläufige
Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos und endet
nach sechs Monaten automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die
Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich
und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.
Mehr zum Thema Schnuppermitgliedschaft finden
Sie hier ...
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oben <
Hier finden Sie die Broschüre
"Mitglied im FLVBW" im
PDF-Format ...
Beitrittserklärung im PDF-Format ...
Auszug aus der
Imagebroschüre "Mitglied im Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V." - Stand November 2011
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MITGLIEDSBEITRÄGE
UND BEITRITTSERKLÄRUNGEN |
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Mitgliedsbeiträge
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.: |
| für
Angestellte |
155,00 € / Jahr |
| für Inhaber/verantw.
Leiter |
310,00 € / Jahr |
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Aufnahmegebühr (einmalig) |
| für
Angestellte |
77,50 € |
| für Inhaber/verantw.
Leiter |
155,00 € |
| Vorläufige
Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) |
| Die vorläufige
Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos
und endet nach sechs Monaten automatisch ohne jede weitere
Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist
nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus
Baden-Württemberg. |
Sterbekasse 'Stock' im
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.: |
| Umlagebetrag
pro Sterbefall |
10,00 € |
|
Aufnahmegebühr (einmalig) |
20,00 € |
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Stand: ab Januar 2011 |
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oben <
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