FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.12.11

 

Alles über die
Mitgliedschaft
im Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg

Auszug aus der Imagebroschüre "Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V."
(Stand November 2011)

Hier finden Sie die Broschüre "Mitglied im FLVBW" im PDF-Format ...
Beitrittserklärung im PDF-Format ...

 

  DER FAHRLEHRERVERBAND DES SÜDWESTENS
 

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. wurde 1950 als Verband der Kraftfahrlehrer Württemberg-Baden-Hohenzollern e. V. in Heilbronn gegründet. Es waren vorausschauende, couragierte Kollegen aus allen Teilen des erst zwei Jahre später entstandenen Südweststaates, die das Wagnis unternahmen, Badener, Hohenzollern, Kurpfälzer und Württemberger unter einen Hut zu bringen. Die Verbände in den Bundesländern Nordwürttemberg-Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden wurden zu einer einheitlichen, höhere Wirkkraft versprechenden Vertretung der Fahrlehrer verschmolzen. Das Experiment gelang. Der Verband wuchs in den Folgejahren kontinuierlich und gewann als fachliche Körperschaft innerhalb und außerhalb Baden-Württembergs an Geltung und Ansehen.

Nähere Ausführungen zur Geschichte des Verbandes sind unter www.fahrlehrerverband-bw.de/geschichte aufgezeichnet.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V., so die Bezeichnung seit 1976, vertritt heute rd. 2000 baden-württembergische Fahrlehrer und erreicht damit eine außerordentlich hohe Organisationsquote.

Der Verband ist auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung demokratisch verfasst und organisiert. Das höchste Beschlussorgan ist die mindestens einmal im Jahr einzuberufende Mitgliederversammlung. An zweiter Stelle steht der Beirat, der von den Vorsitzenden der Kreisvereine und einem Vertreter der angestellten Fahrlehrer gebildet wird. Die Leitung des Verbands liegt in den Händen des aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstands, der alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung zu wählen ist.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. versteht sich als ein offener, nach ethischen Grundsätzen handelnder Fachverband, der allen Kolleginnen und Kollegen – selbstständigen und angestellten – zuverlässige berufsständische Repräsentanz und Heimstatt sein will. Aus diesem Grund stellt sich der Verband Tag für Tag den mannigfaltigen Anforderungen seiner Mitglieder und den Erwartungen der Öffentlichkeit, kompromisslos für hohe Qualität der Fahrausbildung und kundenfreundlichen Service einzutreten.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung ...

Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V.

Der Vorstand

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  GUT BETREUT!
 

Der Slogan „Gut betreut – Verbandsfahrschule“ gilt in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten als Inbegriff methodisch moderner, solider und kundenfreundlicher Fahrausbildung. Unsere Mitglieder sind berechtigt, das Zeichen bei der Außenwerbung und auf Drucksachen zu verwenden. Mit diesem Zeichen bekennen sich die Mitglieder zu den ethischen Verpflichtungen der Mitgliedschaft.

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  VERTRETUNG DER INTERESSEN
 

Pädagogisch qualifizierte Fahrausbildung ist ein unverzichtbarer Baustein für die Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit von Umwelt und Kraftfahrzeug. An diesem Leitsatz orientieren sich die vom Verband vertretenen Interessen. Insbesondere tritt der Verband ein für

  • die Förderung und Erhaltung des privatwirtschaftlichen Fahrlehrerwesens,
  • ausgewogene rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Fahrschulen,
  • die fachliche und soziale Förderung der angestellten Mitarbeiter,
  • die Überprüfung der für die Berufsausübung notwendigen Schlüsselqualifikationen
  • der Fahrlehreranwärter,
  • intensive pädagogische und solide fachliche Ausbildung der Fahrlehreranwärter,
  • zeitgemäße, praxisbezogene Fortbildung der Fahrlehrer,
  • fairen, qualitätsorientierten Wettbewerb der Fahrschulen,
  • soziale Sicherung der Mitglieder und ihrer Angehörigen,
  • gerechte, möglichst gleichwertige Prüfungsbedingungen für die Fahrschüler.

Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder innerhalb des Landes Baden-Württemberg gegenüber

  • dem Landtag und den politischen Parteien,
  • Ministerien und Behörden,
  • den Technischen Prüfstellen,
  • der Presse und den öffentlichen Medien,
  • den mit der Verkehrssicherheit befassten Institutionen und Verbänden.
    Der Verband ist überdies Partner der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“.

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. verfügt als Mitglied der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) über eine wirksame Interessenvertretung gegenüber

  • dem Bundestag, Bundesrat und den politischen Parteien,
  • den Bundesministerien und Bundesbehörden,
  • den auf Bundesebene mit der Verkehrssicherheit befassten Institutionen und Verbänden,
  • den Generaldirektionen und Behörden der Europäischen Union.

Die Vertreter des Verbands sind auf Landes- und Bundesebene in einer beträchtlichen Anzahl offizieller Gremien beratend tätig.

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  INFORMATION
 

Der Verband sorgt auf verschiedenen Ebenen für aktuelle fachliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Information seiner Mitglieder. Hierbei stehen an erster Stelle

und die monatlich erscheinenden Fachzeitschriften

  • FahrSchulPraxis – das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin (zur Monatsmitte),
  • Fahrschule – herausgegeben von der BVF (zum Monatsbeginn).

Weitere Quellen zeitnaher Information sind

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  BERATUNG
 

Die individuelle Beratung der Mitglieder ist eine besonders gern in Anspruch genommene Dienstleistung des Verbands. Sie ist kompetent, diskret und erstreckt sich auf alle den Beruf und die Führung einer Fahrschule berührenden Bereiche; so vor allem auf

  • betriebswirtschaftliche, steuer- und abgabenrechtliche Materien,
  • betriebliche Organisation und Kalkulation,
  • Kundenservice, Marketing und Werbung,
  • Abwägung rechtlicher Fragen, Vertragswesen,
  • Eröffnung, Kauf, Pachtung, Übergabe, Verkauf oder Verpachtung einer Fahrschule,
  • Kooperationen/Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule,
  • Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen,
  • Altersvorsorge,
  • Krankenversicherung,
  • allgemeine Versicherungsfragen.

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  KOMPETENZ IM BERUFLICHEN ALLTAG
 

Hohe Qualität der Fahrausbildung setzt berufliche Kompetenz voraus. Diese zu vertiefen und zu erhalten ist das Ziel der vom Verband jahraus, jahrein angebotenen Fort- und Weiterbildungsseminare, die für Mitglieder besonders günstig sind. Viele Seminare finden in den Regionen, sozusagen vor der Haustür der Mitglieder statt. Neben den Klassikern

  • Verkehrspädagogik und Verkehrspsychologie,
  • Verkehrsrecht,
  • Fahrlehrer- und Ausbildungsrecht,
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht,
  • Fahrschulbetriebswirtschaft, Marketing und Kalkulation,
  • Steuer- und Abgabenrecht,
  • moderne Kraftfahrzeugtechnik und Fahrerassistenzsysteme

stehen immer wieder Sonderseminare zu aktuellen Themen auf dem Programm. Dazu zählen vor allem die klassenspezifischen Kenntnisse für Lkw-, Bus- und Motorradfahrlehrer. Hier sind es namentlich „Motorrad TOTAL“ und die in Zusammenarbeit mit der DAIMLER AG seit langem sehr erfolgreichen Seminare im Schwerfahrzeugbereich.

Besonderes Augenmerk richtet der Verband auf die Aus- und Fortbildung der

  • Seminarleiter für Aufbauseminare,
  • Ausbildungsfahrlehrer,
  • angehenden Fahrschulinhaber (betriebswirtschaftliche Seminare).

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  FAIRER WETTBEWERB
 

Der Verband tritt für gesunden Leistungswettbewerb ein, in dessen Mittelpunkt die Qualität der Ausbildung steht. Dabei haben nicht repressive Maßnahmen, sondern die Beratung der Mitglieder Priorität. Der Verband weist den Weg zu informativer, kultivierter Werbung und hilft zugleich, rechtswidrige oder geschmacklose und somit für die Fahrschule nachteilige Publicity zu vermeiden. Hartnäckige, beratungsresistente Wettbewerbssünder riskieren Abmahnungen, Strafgelder und Klagen vor Gericht. Im jährlichen Geschäftsbericht des Vorstands hat der sog. Wettbewerbskalender einen festen Platz. Daraus können die Mitglieder entnehmen, wie ihr Verband sie im vorausgegangenen Jahr gegen unlauteren Wettbewerb geschützt hat.

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  FACHLICHE GUTACHTEN
 

Für seine gutachterliche Tätigkeit im Fahrschulwesen genießt der Verband bei Behörden, Gerichten und Kreditinstituten seit vielen Jahren hohes Ansehen. Im Einzelnen sind das:

  • Ermittlungen des Verkehrswertes von Fahrschulen,
  • Ermittlungen von Verdienstausfall bei Unfall, Krankheit oder Invalidität,
  • Rentabilitäts-Gutachten für Kreditinstitute vor Gründung oder Übernahme einer Fahrschule,
  • Gutachten zu Ausbildungsfragen für Gerichte.

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  SICHERHEITSOFFENSIVEN
 

„Fit im Verkehr“ ist ein vom Verband in den Jahren 2005/2006 entwickeltes Programm, das sich an erfahrene – oder man kann auch sagen ältere – Kraftfahrer wendet. Es führt die Mitglieder in ein interessantes, neues Marktsegment ein, das durch das zunehmende Älterwerden der kraftfahrenden Bevölkerung immer größere Bedeutung erlangt. Die moderne Fahrschule soll ein Kompetenz-Zentrum für Fahrsicherheit sein. Dazu gehört, älteren Kraftfahrern zu helfen, ihre Fähigkeit für sicheres Autofahren möglichst lange zu erhalten.

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  FSG/TTVA MBH
 

Die Fahrschul-Service Gesellschaft für Tagungen, Technik, Versicherungsvermittlung und Ausbildung mbH (FSG/TTVA mbH) ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des Verbands. Die Gesellschaft dient den Mitgliedern durch günstige Dienstleistungen und ein spezielles Warenangebot. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der FSG/TTVA mbH sind

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  SOZIALE VORSORGE
 

Seit vielen Jahren unterhält der Verband sog. Gruppenverträge mit der Allianz Private Krankenversicherung und der Allianz Lebensversicherung. Beide Vertragswerke gewähren den Verbandsmitgliedern und ihren Angehörigen neben vergünstigten Beiträgen auch besonders vorteilhafte Bedingungen.

Seit 1952 unterhält der Verband die freiwillige Sterbekasse „Stock“, die den Hinterbliebenen rasche finanzielle Hilfe gewährt.

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  STERBEKASSE 'STOCK'
  Die im Jahr 1952 gegründete Sterbekasse 'Stock' ist eine vom Solidargedanken getragene Einrichtung, deren Mitglieder beim Eintritt 20 Euro und bei jedem Todesfall eine Umlage von derzeit zehn Euro bezahlen. Diese Umlage wird, abzüglich einer geringen Verwaltungsgebühr, unverzüglich den schriftlich benannten bezugsberechtigten Personen ausbezahlt. So kann zumindest die wirtschaftliche Not nach einem Todesfall gelindert werden. Mit der Mitgliedschaft im Verband wird man automatisch Mitglied dieser Solidargemeinschaft, wenn man dies nicht ausdrücklich ausschließt.

Weitere Informationen finden Sie hier...

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  ÜBERZEUGT?
 

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

wenn wir Sie von der Bedeutung und dem Wert der Mitgliedschaft beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. überzeugen konnten, dann beantragen Sie noch heute die volle Mitgliedschaft.

Wenn Sie noch Zweifel haben, dann machen Sie von der 6-monatigen kostenlosen Schnuppermitgliedschaft* Gebrauch . Auf diese Weise können Sie den Verband von innen kennenlernen, ohne eine weitergehende Verpflichtung einzugehen.

Die Schnuppermitgliedschaft (vorläufige Mitgliedschaft)* bietet Ihnen folgende Vergünstigungen:

  • Teilnahme an regionalen und überregionalen Versammlungen des Fahrlehrerverbands (allerdings ohne Stimmrecht),
  • 6 Monate Bezug der Fachzeitschrift „FahrSchulPraxis“,
  • Fahrlehrerfortbildung zum günstigen Mitgliedertarif,
  • fachliche Beratung.

* Die vorläufige Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos und endet nach sechs Monaten automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.

Mehr zum Thema Schnuppermitgliedschaft finden Sie hier ...

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Hier finden Sie die Broschüre "Mitglied im FLVBW" im PDF-Format ...
Beitrittserklärung im PDF-Format ...

 

Auszug aus der Imagebroschüre "Mitglied im Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e. V." - Stand November 2011

 

 
 
  MITGLIEDSBEITRÄGE UND BEITRITTSERKLÄRUNGEN
 
Mitgliedsbeiträge
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.:
für Angestellte 155,00 € / Jahr
für Inhaber/verantw. Leiter 310,00 € / Jahr
Aufnahmegebühr (einmalig)
für Angestellte 77,50 €
für Inhaber/verantw. Leiter 155,00 €
Vorläufige Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft)
Die vorläufige Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos und endet nach sechs Monaten automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.
Sterbekasse 'Stock' im
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.:
Umlagebetrag pro Sterbefall 10,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig) 20,00 €
Stand: ab Januar 2011

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