Der Fahrlehrerverband, ADAC, ACE und TÜV haben sich im Herbst
letzten Jahres darauf geeinigt, eine Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen einzurichten. Die Tätigkeit dieser Einrichtung - es ist die erste dieser Art in
Deutschland – erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.
Was ist seitdem geschehen?
1999 erreichten den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e.V. 25 Beanstandungen / Beschwerden von Fahrschülern oder deren
Erziehungsberechtigten. Im gleichen Zeitraum haben die baden-württembergischen
Fahrschulen 191.764 Führerscheinbewerber praktisch ausgebildet, davon allein
137.166 in der Klasse B (Pkw).
Die Quote der bekannt gewordenen Beanstandungen / Beschwerden
liegt demnach bei 0,013%. Damit ist nicht gesagt, dass alle anderen Fahrschüler
voll zufrieden waren. Sinn der Schlichtungsstelle ist es aber gerade, Schwellen
abzubauen und Fahrschülern eine neutrale Anlaufstelle für ihre Sorgen und
Nöte zu bieten.
Zwei von den 25 Fällen wurden von der seit 01.11.1999
tätigen Schlichtungsstelle bearbeitet. In einem Fall konnte eine gütliche
Einigung erreicht werden; im anderen Fall war die strittige Forderung bereits im
gerichtlichen Mahnverfahren. In den 23 anderen bekannt gewordenen Fällen konnte
der Fahrlehrerverband helfen und ebenfalls zu einer gütlichen Regelung
beitragen.
Was wird beanstandet?
An erster Stelle aller Beanstandungen steht
mangelhafte Transparenz der Ausbildung.
Das heißt, die Fahrschüler werden über den Stand der
Ausbildung im Unklaren gelassen, insbesondere werden noch vorhandene Schwächen
und noch zu übende neue Ausbildungsinhalte nicht klar benannt. Auch die Frage
nach den voraussichtlich noch erforderlichen Fahrstunden bis zur Prüfungsreife
wird nicht oder nur ausweichend beantwortet.
An zweiter Stelle stehen Ärgernisse wegen
vertraglicher Vereinbarungen und Kosten:
- Es werden keine oder unklare Ausbildungsverträge vorgelegt,
- Schüler erhalten trotz Anforderung bei Abschluss der
Ausbildung keine Gesamtrechnung,
- nach nicht bestandener praktischer Prüfung wird ein
weiterer Teilgrundbetrag erhoben.
An dritter Stelle stehen die folgenden Beanstandungen:
- Der Fahrlehrer erledigt während der Fahrstunde private
Einkäufe oder Behördengänge, ohne zuvor den Fahrschüler über dadurch
bedingte Zeitverluste zu informieren; in manchen Fällen wurde die verlorene
Zeit sogar berechnet.
- Der Fahrlehrer telefoniert während der Ausbildung.
- Theorie-Unterricht oder Fahrstunden fallen aus, ohne dass
die Schüler rechtzeitig informiert werden.
- Häufiger Wechsel des Fahrlehrers wegen Beschäftigung
mehrerer Aushilfsfahrlehrer.
Die Schlichtungsstelle, das ist unser erklärter Wunsch, soll
den Fahrschülern in Baden-Württemberg die Sicherheit geben, berechtigte
Beanstandungen ohne die Gefahr von Nachteilen vorbringen zu können. Dieser
Wunsch wird von den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, die
darüber in der letzten Jahreshauptversammlung abgestimmt haben, mit getragen.
Stuttgart / Korntal-Münchingen, 19. April 2000