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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.09.03

 

Führerschein News

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

19. April 2000

Schlichtungsstelle 
für das Fahrschulwesen

Baden-Württemberg

Der Fahrlehrerverband, ADAC, ACE und TÜV haben sich im Herbst letzten Jahres darauf geeinigt, eine Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen einzurichten. Die Tätigkeit dieser Einrichtung - es ist die erste dieser Art in Deutschland – erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.

Was ist seitdem geschehen?

1999 erreichten den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. 25 Beanstandungen / Beschwerden von Fahrschülern oder deren Erziehungsberechtigten. Im gleichen Zeitraum haben die baden-württembergischen Fahrschulen 191.764 Führerscheinbewerber praktisch ausgebildet, davon allein 137.166 in der Klasse B (Pkw).

Die Quote der bekannt gewordenen Beanstandungen / Beschwerden liegt demnach bei 0,013%. Damit ist nicht gesagt, dass alle anderen Fahrschüler voll zufrieden waren. Sinn der Schlichtungsstelle ist es aber gerade, Schwellen abzubauen und Fahrschülern eine neutrale Anlaufstelle für ihre Sorgen und Nöte zu bieten.

Zwei von den 25 Fällen wurden von der seit 01.11.1999 tätigen Schlichtungsstelle bearbeitet. In einem Fall konnte eine gütliche Einigung erreicht werden; im anderen Fall war die strittige Forderung bereits im gerichtlichen Mahnverfahren. In den 23 anderen bekannt gewordenen Fällen konnte der Fahrlehrerverband helfen und ebenfalls zu einer gütlichen Regelung beitragen.

Was wird beanstandet?

An erster Stelle aller Beanstandungen steht

mangelhafte Transparenz der Ausbildung.

Das heißt, die Fahrschüler werden über den Stand der Ausbildung im Unklaren gelassen, insbesondere werden noch vorhandene Schwächen und noch zu übende neue Ausbildungsinhalte nicht klar benannt. Auch die Frage nach den voraussichtlich noch erforderlichen Fahrstunden bis zur Prüfungsreife wird nicht oder nur ausweichend beantwortet.

An zweiter Stelle stehen Ärgernisse wegen

vertraglicher Vereinbarungen und Kosten:

  • Es werden keine oder unklare Ausbildungsverträge vorgelegt,
  • Schüler erhalten trotz Anforderung bei Abschluss der Ausbildung keine Gesamtrechnung,
  • nach nicht bestandener praktischer Prüfung wird ein weiterer Teilgrundbetrag erhoben.

An dritter Stelle stehen die folgenden Beanstandungen:

  • Der Fahrlehrer erledigt während der Fahrstunde private Einkäufe oder Behördengänge, ohne zuvor den Fahrschüler über dadurch bedingte Zeitverluste zu informieren; in manchen Fällen wurde die verlorene Zeit sogar berechnet.
  • Der Fahrlehrer telefoniert während der Ausbildung.
  • Theorie-Unterricht oder Fahrstunden fallen aus, ohne dass die Schüler rechtzeitig informiert werden.
  • Häufiger Wechsel des Fahrlehrers wegen Beschäftigung mehrerer Aushilfsfahrlehrer.

Die Schlichtungsstelle, das ist unser erklärter Wunsch, soll den Fahrschülern in Baden-Württemberg die Sicherheit geben, berechtigte Beanstandungen ohne die Gefahr von Nachteilen vorbringen zu können. Dieser Wunsch wird von den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, die darüber in der letzten Jahreshauptversammlung abgestimmt haben, mit getragen.

Stuttgart / Korntal-Münchingen, 19. April 2000


Zur Geschäfts- und Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen ...


So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen
c/o Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Postfach 1260
70808 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 / 839875-21
Fax 0711/ 83 80 211
oder per E-Mail