|
Was
darf ich mit der Klasse fahren? |
| S |
Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
- mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max. 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung
|
|
Sie
müssen mindestens ... Jahre alt sein: |
| S |
| 16 |
Mit der theoretischen Ausbildung
kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem
Geburtstag abgelegt werden. |
|
Wie
lange dauert die Ausbildung mindestens? |
| S |
|
Theorie
Praxis
|
|
Welche
Prüfung muss ich machen? |
| S |
|
Theorieprüfung ist abzulegen:
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 30 Minuten
(Prüfungsinhalt: Fahren
innerorts)
|
Unterlagen
und Nachweise,
die dem Antrag für
die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
| S |
|
|
|
Außerdem ist zu beachten: |
| S |
|
|
|
Wissenswertes |
| S |
- Zulassung
- Diese Fahrzeuge sind
zulassungsfrei;
- benötigen aber eine
Betriebserlaubnis;
- dürfen mit einem
Versicherungskennzeichen gefahren werden.
- Helmpflicht
- Fahrer und Beifahrer von
dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen
Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
- Bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen
eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll.
Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die
Betriebserlaubnis vorgeschrieben.
|