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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2011, Seite 96

Wie geht es den Angestellten?

Die Hälfte findet die Bezahlung unfair

 

Qualität und Ansehen eines Unternehmens stehen in direktem Zusammenhang mit der Zufriedenheit seiner Beschäftigten. Die FahrSchulPraxis hat im Oktober 2010 die in einem Angestelltenverhältnis stehenden Kolleginnen und Kollegen gebeten, sich an der Umfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) mit dem Titel: „Wie geht es den Angestellten?“ zu beteiligen.

Der Fragebogen war der FahrSchulPraxis beigelegt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe wurde der Vordruck von immerhin 55 Kolleginnen und Kollegen ausgefüllt und zurückgeschickt. Die Auswertung ermöglicht interessante Rückschlüsse auf die Befindlichkeit der angestellten Fahrlehrer in unserem Bundesland. (Wer den Fragebogen herunterladen möchte, findet ihn hier ...)

Struktur des Fragebogens

Der von der BVF entwickelte, vierzig Fragen zu sieben Themenbereichen enthaltende Fragebogen konnte anonym beantwortet werden. Im Einzelnen ging es um:

  • Arbeitsverhältnis
  • Vergütung
  • Fahrzeugnutzung
  • Urlaub
  • Fortbildung
  • Zum Schluss …
  • Was Ihnen sonst noch am Herzen liegt

Arbeitsverhältnis

Bei diesen Fragen war das Ziel u.a. herauszufinden, wie lange die Kollegen schon Fahrlehrer sind, wie lange sie ihrer derzeitigen Arbeitsstelle bereits die Treue halten, in welchen Klassen sie ausbilden und ob sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag nach dem Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände haben.

a) Berufserfahrung

Von den Einsendern sind im Beruf tätig:

  • einer (1) seit 1960,
  • acht seit den 70er-Jahren,
  • acht seit den 80er-Jahren,
  • 15 seit den 90er-Jahren,
  • die übrigen 22 haben bis zu zehn Jahre Berufserfahrung.

b) Beschäftigungsverhältnis

49 der Einsender sind hauptberuflich,
lediglich sechs sind nebenberuflich tätig.
Acht
gaben an, bei zwei Fahrschulinhabern tätig zu sein.
Weitere acht arbeiten außerhalb der Fahrschule noch in anderen Berufen.
25
der Befragten sind seit drei oder weniger Jahren bei ihrem jetzigen Arbeitgeber tätig.
19
zwischen vier und zehn Jahren, und immerhin
elf
Kollegen halten „ihrer“ Fahrschule seit elf oder mehr Jahren die Treue.
Bis auf zwei werden alle
das ganze Jahr über durchgängig beschäftigt.

42 Befragte gaben an, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, bei 33 entspricht dieser dem von der BVF empfohlenen Muster.

c) Tätigkeit in der Fahrschule

Die überwiegende Zahl der Einsender besitzt die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (19) oder A und BE (24) und bildet in diesen Klassen aus.
Zwölf haben den Fahrlehrerschein für die Klassen BE, A, CE, DE, aber nur zwei davon sind mit der Ausbildung in allen Klassen befasst.

Darüber hinaus sind 13 Kollegen Seminarleiter für ASF und/oder ASP.

53 Kollegen erteilen regelmäßig (41) oder gelegentlich (12) theoretischen Unterricht.

23 Arbeitgeber setzen ihre Mitarbeiter auch für Büroarbeiten (9), als Dozent z.B. in der BKF-Aus- oder Fortbildung (10) oder für sonstige Tätigkeiten (4) ein.

Vergütung

Dieser Themenkomplex brachte eine schon lange vermutete Erkenntnis ans Licht: 60 Prozent der Befragten (33) bekommen kein monatliches Festgehalt, sondern werden gegen Stundenlohn beschäftigt. Nur knapp die Hälfte (49,1%) findet die Bezahlung „fair“ oder „eher fair“.

a) Gehalt

Wird ein Festgehalt bezahlt, so beträgt dieses bei Vollzeitbeschäftigten brutto durchschnittlich € 2.345 pro Monat (Obergrenze € 3.200/ Untergrenze € 1.600) bei einer Wochenarbeitszeit zwischen 40 und 59 Unterrichtseinheiten (Durchschnitt: 50,27 Std.). Dabei wird bei sieben der 21 Bezieher von Festgehalt anfallende Mehrarbeit nicht vergütet.

b) Stundenlohn

Bei Beschäftigung gegen Stundenlohn werden für 45 Minuten durchschnittlich € 11,76 (zwischen € 9,00 und € 15,00) vergütet, wobei in manchen Fällen für Sonderfahrten und Prüfungsvorstellungen ein Zuschlag bezahlt wird.

c) Freiwillige soziale Aufwendungen

Lediglich bei dreiundzwanzig der Befragten bezahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Sozialaufwendungen. Deutlich mehr als die Hälfte (28) gehen hier leer aus.

d) Pünktliche Gehaltszahlung

Diese Frage wurde von 90,9 Prozent der Befragten (40) mit „Ja“ oder „Eher ja“ beantwortet.

Fahrzeugnutzung

Lediglich 13 der Befragten gaben an, den Fahrschulwagen auch uneingeschränkt in ihrer Freizeit nutzen zu dürfen.
19
bekommen das Auto nur für den Arbeitsweg, und in 15 Fällen ist Privatnutzung untersagt.

Bezahlter Urlaub

Drei Einsender gaben an, keinen bezahlten Urlaub zu bekommen. Durchschnitt der Übrigen: 26,4 Tage pro Jahr (Obergrenze 35, Untergrenze 16). 16 Einsender bekommen 24 Tage, zehn 30 Tage jährlichen Urlaub.

Auffallend ist dabei auch, dass 27 (49,1%) Kollegen berichteten, die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und/oder Feiertagen bleibe unterhalb der gesetzlichen Formel.

Fortbildung

21 Kolleginnen und Kollegen müssen die Kosten für die alle vier Jahre anstehenden Pflichtfortbildungen komplett (15) oder anteilig (6) selbst bezahlen. Außerdem bekommen 27 (49,1%) bei der Fortbildungsteilnahme keinerlei Verdienstausfall vergütet.

Zum Schluss …

a) Verbandsmitgliedschaft

Unter dieser Rubrik gaben 32 (58,2%) der Einsender an, Mitglied in einem der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) angehörenden Fahrlehrerverband zu sein.
Hier gibt es für den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. noch viel zu tun, um mehr Angestellte vom Nutzen der Mitgliedschaft zu überzeugen.

Den Fahrschulinhabern scheint z.T. nicht allzu viel an einer Mitgliedschaft ihrer Mitarbeiter zu liegen: Lediglich fünf der Einsender bekommen von ihrem Arbeitgeber den Verbandsbeitrag bezahlt.

b) Wären Sie lieber selbstständig?

Bei dieser Frage wurde lediglich 18 Mal (32,7%) bei „Ja“ (7) oder bei „Eher Ja“ (11) ein Kreuz gemacht. 36 Einsender hingegen haben nicht das Bedürfnis, eine eigene Fahrschule zu eröffnen.

c) Macht Ihnen Ihr Beruf Freude?

Diese Frage hat gezeigt, dass die meisten Angestellten gerne Fahrlehrer sind. Immerhin 83,6 Prozent beantworteten diese Frage mit „Ja“ (33) oder mit „Eher Ja“ (13).

Was Ihnen sonst noch am Herzen liegt

In dieser Rubrik hatten die befragten Kollegen die Möglichkeit, frei ihre Meinung zu sagen und alles loszuwerden, was ihnen auf der Seele brennt. Dabei wurden u.a. folgende Aussagen getroffen:

  • „Fahrlehrer ist kein Beruf, der anerkannt wird! Aufgrund meiner Erfahrung würde ich jedem abraten, Fahrlehrer zu werden. Kein Tarifvertrag, keine Gewerkschaft, kein Ansehen!“
     
  • „Ich finde es unfair, dass sich die Arbeitgeber die Lage der Arbeitnehmer zunutze machen und Gehälter und Sonstiges an Zugaben diktieren und sagen: So oder gar nicht!“
     
  • „Fahrten zum Abholen der Fahrschüler sind unbezahlt; pro Tag ca. 1,5 Stunden unbezahltes Einsammeln der Fahrschüler.“
     
  • „Ich wünsche mir eine leistungsgerechtere Bezahlung!“
     
  • „Dass es ein festes Gehalt geben soll!“
     
  • „Arbeitszeitkonto finde ich gut!“
     
  • „Wir brauchen stabilere und höhere Fahrstundenpreise, Fahrstunde mindestens 40,00 €, Verband mach‘ was! So sieht es in den meisten Fahrschulen aus!“
     
  • „Was macht ein Angestellter, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und er nach Stunden bezahlt wird. (Chef verzögert die Reparatur!) Kann man die Arbeit verweigern? (Arbeitsrecht)?“
     
  • „Mehr Urlaubstage, d.h., in meinem Alter wären 30 Tage angemessen!“
     
  • „Es wird zu wenig für die Angestellten getan, deshalb bin ich nach 7 Jahren wieder ausgetreten. Kein Wunder, dass sich jeder Fahrlehrer selbstständig macht. Rechnen sollen die Chefs lernen, um die Fahrstundenpreise sowie Bezahlung zu verbessern!! Elf Jahre gleiche Fahrschule, dabei 50 Cent Erhöhung, ein Witz!“
     
  • „Besseres arbeitsrechtliches Grundwissen der Arbeitgeber!“
     
  • „Qualifizierte FS-Inhaber mit den nötigen Kenntnissen über Betriebs- und Mitarbeiterführung.“
     
  • „Welcher Arbeitnehmer hat heute noch eine regelmäßige 6-Tage-Woche? Die Regenerationszeit ist zu kurz, Urlaub zu wenig.“

jk

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2011

Erscheinungsdatum 15.02.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

Editorial: Null Toleranz – auch bei Haschisch

  Nachrichten: Kurz und aktuell
 

Einladung zur Mitgliederversammlung in Pforzheim

 

Prüfungsrichtlinie geändert: Aus für Dolmetscher und Minidisk

 

Theorieprüfung: Neue Fragen und Bilder

 

Sicherheit beim Tanken: Besser vom Motorrad absteigen

 

Prüfung Klasse T: Drehknauf – eine zuverlässige Hilfe?

 

Aufbauseminare: Kein Nachlassen bei Überwachung

 

Fahrschulen in Facebook: Über Faszination, Nutzen und Risiken

 

Wie geht es den Angestellten? - Die Hälfte findet die Bezahlung unfair

 

Gerichtsurteile Mit Tempo 160 auf der Autobahn (1064) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung (1063) Warnung vor Rollsplitt (1062) Keine Doppelbestrafung bei Rotlichtverstoß (1061) Fußgänger haftet für grobes Verschulden (1060) Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz (1059) Generalvollmacht reicht nicht aus (1058) Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung (1057)

 

BEILAGE dieser Ausgabe für Mitglieder des Verbandes

Informationen zum Thema: Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Mitglieder des Verbandes finden diese Information auch im internen InternetForum des Verbandes
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