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Qualität und
Ansehen eines Unternehmens stehen in direktem Zusammenhang mit der
Zufriedenheit seiner Beschäftigten. Die FahrSchulPraxis hat im Oktober
2010 die in einem Angestelltenverhältnis stehenden Kolleginnen und
Kollegen gebeten, sich an der Umfrage der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) mit dem Titel: „Wie geht es den
Angestellten?“ zu beteiligen.
Der Fragebogen war der
FahrSchulPraxis beigelegt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe
wurde der Vordruck von immerhin 55 Kolleginnen und Kollegen ausgefüllt
und zurückgeschickt. Die Auswertung ermöglicht interessante Rückschlüsse
auf die Befindlichkeit der angestellten Fahrlehrer in unserem
Bundesland. (Wer den Fragebogen herunterladen möchte,
findet ihn hier ...)
Struktur des
Fragebogens
Der von der BVF
entwickelte, vierzig Fragen zu sieben Themenbereichen enthaltende
Fragebogen konnte anonym beantwortet werden. Im Einzelnen ging es um:
- Arbeitsverhältnis
- Vergütung
- Fahrzeugnutzung
- Urlaub
- Fortbildung
- Zum Schluss …
- Was Ihnen sonst noch
am Herzen liegt
Arbeitsverhältnis
Bei diesen Fragen war das Ziel u.a. herauszufinden, wie lange die
Kollegen schon Fahrlehrer sind, wie lange sie ihrer derzeitigen
Arbeitsstelle bereits die Treue halten, in welchen Klassen sie
ausbilden und ob sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag nach dem
Muster der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände haben.
a) Berufserfahrung
Von den Einsendern sind
im Beruf tätig:
-
einer (1) seit 1960,
-
acht seit den 70er-Jahren,
-
acht seit den 80er-Jahren,
-
15 seit den 90er-Jahren,
- die übrigen
22 haben bis zu zehn Jahre
Berufserfahrung.
b) Beschäftigungsverhältnis
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der Einsender sind hauptberuflich,
lediglich sechs sind nebenberuflich tätig.
Acht gaben an, bei zwei Fahrschulinhabern tätig zu sein.
Weitere acht arbeiten außerhalb der
Fahrschule noch in anderen Berufen.
25 der Befragten sind seit drei oder weniger Jahren bei ihrem
jetzigen Arbeitgeber tätig.
19 zwischen vier und zehn Jahren, und immerhin
elf Kollegen halten „ihrer“ Fahrschule seit elf oder mehr Jahren
die Treue.
Bis auf zwei werden alle das ganze Jahr über durchgängig
beschäftigt.
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Befragte gaben an, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, bei
33 entspricht dieser dem von der BVF
empfohlenen Muster.
c) Tätigkeit in der Fahrschule
Die überwiegende Zahl der
Einsender besitzt die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (19)
oder A und BE (24) und bildet in diesen
Klassen aus.
Zwölf haben den Fahrlehrerschein für die
Klassen BE, A, CE, DE, aber nur zwei davon sind mit der Ausbildung in
allen Klassen befasst.
Darüber hinaus sind
13 Kollegen Seminarleiter für ASF und/oder
ASP.
53 Kollegen erteilen regelmäßig (41)
oder gelegentlich (12) theoretischen
Unterricht.
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Arbeitgeber setzen ihre Mitarbeiter auch für Büroarbeiten (9),
als Dozent z.B. in der BKF-Aus- oder Fortbildung (10)
oder für sonstige Tätigkeiten (4) ein.
Vergütung
Dieser Themenkomplex
brachte eine schon lange vermutete Erkenntnis ans Licht:
60 Prozent der
Befragten (33) bekommen kein monatliches
Festgehalt, sondern werden gegen Stundenlohn beschäftigt. Nur knapp die
Hälfte (49,1%) findet die Bezahlung „fair“
oder „eher fair“.
a) Gehalt
Wird ein Festgehalt
bezahlt, so beträgt dieses bei Vollzeitbeschäftigten brutto
durchschnittlich € 2.345 pro Monat
(Obergrenze € 3.200/ Untergrenze
€ 1.600) bei einer Wochenarbeitszeit
zwischen 40 und 59
Unterrichtseinheiten (Durchschnitt: 50,27 Std.).
Dabei wird bei sieben der
21 Bezieher von Festgehalt anfallende
Mehrarbeit nicht vergütet.
b) Stundenlohn
Bei Beschäftigung gegen
Stundenlohn werden für 45 Minuten durchschnittlich
€ 11,76 (zwischen € 9,00 und
€ 15,00) vergütet, wobei in manchen Fällen
für Sonderfahrten und Prüfungsvorstellungen ein Zuschlag bezahlt wird.
c) Freiwillige soziale Aufwendungen
Lediglich bei
dreiundzwanzig der Befragten
bezahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder
ähnliche Sozialaufwendungen. Deutlich mehr als die Hälfte (28)
gehen hier leer aus.
d) Pünktliche Gehaltszahlung
Diese Frage wurde von
90,9 Prozent der Befragten (40)
mit „Ja“ oder „Eher ja“ beantwortet.
Fahrzeugnutzung
Lediglich 13 der Befragten gaben an,
den Fahrschulwagen auch uneingeschränkt in ihrer Freizeit nutzen
zu dürfen.
19 bekommen das Auto nur für den Arbeitsweg, und in
15 Fällen ist Privatnutzung
untersagt.
Bezahlter
Urlaub
Drei Einsender gaben an, keinen bezahlten Urlaub zu bekommen.
Durchschnitt der Übrigen: 26,4 Tage pro Jahr (Obergrenze 35, Untergrenze
16). 16 Einsender bekommen 24 Tage,
zehn 30 Tage jährlichen Urlaub.
Auffallend ist dabei
auch, dass 27 (49,1%)
Kollegen berichteten, die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei
Urlaub, Krankheit und/oder Feiertagen bleibe unterhalb der
gesetzlichen Formel.
Fortbildung
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Kolleginnen und Kollegen müssen die Kosten für die alle vier Jahre
anstehenden Pflichtfortbildungen komplett (15)
oder anteilig (6) selbst bezahlen. Außerdem
bekommen 27 (49,1%)
bei der Fortbildungsteilnahme keinerlei Verdienstausfall vergütet.
Zum Schluss
…
a) Verbandsmitgliedschaft
Unter dieser Rubrik gaben
32 (58,2%) der
Einsender an, Mitglied in einem der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände (BVF) angehörenden Fahrlehrerverband zu sein.
Hier gibt es für den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. noch viel
zu tun, um mehr Angestellte vom Nutzen der Mitgliedschaft zu überzeugen.
Den Fahrschulinhabern
scheint z.T. nicht allzu viel an einer Mitgliedschaft ihrer Mitarbeiter
zu liegen: Lediglich fünf der Einsender
bekommen von ihrem Arbeitgeber den Verbandsbeitrag bezahlt.
b) Wären Sie lieber selbstständig?
Bei dieser Frage wurde
lediglich 18 Mal (32,7%)
bei „Ja“ (7) oder bei „Eher Ja“ (11)
ein Kreuz gemacht. 36 Einsender hingegen
haben nicht das Bedürfnis, eine eigene Fahrschule zu eröffnen.
c) Macht Ihnen Ihr Beruf Freude?
Diese Frage hat gezeigt,
dass die meisten Angestellten gerne Fahrlehrer sind. Immerhin
83,6 Prozent beantworteten diese Frage mit
„Ja“ (33) oder mit „Eher Ja“ (13).
Was Ihnen
sonst noch am Herzen liegt
In dieser Rubrik
hatten die befragten Kollegen die Möglichkeit, frei ihre Meinung
zu sagen und alles loszuwerden, was ihnen auf der Seele brennt.
Dabei wurden u.a. folgende Aussagen getroffen:
- „Fahrlehrer ist
kein Beruf, der anerkannt wird! Aufgrund meiner Erfahrung würde
ich jedem abraten, Fahrlehrer zu werden. Kein Tarifvertrag,
keine Gewerkschaft, kein Ansehen!“
- „Ich finde es
unfair, dass sich die Arbeitgeber die Lage der Arbeitnehmer
zunutze machen und Gehälter und Sonstiges an Zugaben diktieren
und sagen: So oder gar nicht!“
- „Fahrten zum
Abholen der Fahrschüler sind unbezahlt; pro Tag ca. 1,5 Stunden
unbezahltes Einsammeln der Fahrschüler.“
- „Ich wünsche mir
eine leistungsgerechtere Bezahlung!“
- „Dass es ein
festes Gehalt geben soll!“
-
„Arbeitszeitkonto finde ich gut!“
- „Wir brauchen
stabilere und höhere Fahrstundenpreise, Fahrstunde mindestens
40,00 €, Verband mach‘ was! So sieht es in den meisten
Fahrschulen aus!“
- „Was macht ein
Angestellter, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und er
nach Stunden bezahlt wird. (Chef verzögert die Reparatur!) Kann
man die Arbeit verweigern? (Arbeitsrecht)?“
- „Mehr
Urlaubstage, d.h., in meinem Alter wären 30 Tage angemessen!“
- „Es wird zu
wenig für die Angestellten getan, deshalb bin ich nach 7 Jahren
wieder ausgetreten. Kein Wunder, dass sich jeder Fahrlehrer
selbstständig macht. Rechnen sollen die Chefs lernen, um die
Fahrstundenpreise sowie Bezahlung zu verbessern!! Elf Jahre
gleiche Fahrschule, dabei 50 Cent Erhöhung, ein Witz!“
- „Besseres
arbeitsrechtliches Grundwissen der Arbeitgeber!“
- „Qualifizierte
FS-Inhaber mit den nötigen Kenntnissen über Betriebs- und
Mitarbeiterführung.“
- „Welcher
Arbeitnehmer hat heute noch eine regelmäßige 6-Tage-Woche? Die
Regenerationszeit ist zu kurz, Urlaub zu wenig.“
jk
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