FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2010

November 2010

Oktober 2010

September 2010

August 2010

Juli 2010

Juni 2010

Mai 2010

April 2010

März 2010

Februar 2010

Januar 2010

Übersicht 2010

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2010, Seite 662
Anlage 11 FeV erweitert

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Namibia

 

Die aktuelle Anlage 11 FeV
(Staatenliste) finden Sie hier ...

Aufnahme des Staates Namibia in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass nunmehr mit Namibia die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte, sodass Namibia die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Anlage 11 zur FeV erfüllt.

Namibische Fahrerlaubnisse können damit wie folgt prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden:

FE-Klasse
Namibia
in deutsche
FE-Klasse
A1 A1
A A
B B
EB BE
C11,2 C1
EC1 C1E
C C
EC CE
1Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.

2Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutschen Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch aufgrund der umfangreichen und hochwertigen Ausbildung, die erforderlich ist, um in Deutschland eine Fahrerlaubnis für Busse zu erwerben, nicht erfolgen.

Voraussetzung für eine prüfungsfreie Umschreibung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung liegt.

Bis zur formellen Aufnahme Namibias in die Anlage 11 zur FeV können die benannten Fahrerlaubnisse ab sofort im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in die entsprechende deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Der deutsche Führerschein ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV grundsätzlich nur gegen Abgabe des namibischen Führerscheins auszuhändigen. Der namibische Führerschein ist an das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu senden, das den Führerschein an die von Namibia benannte zentrale Stelle weiterleitet. Um entsprechende Information der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

gez. Güntert

Die aktuelle Anlage 11 FeV
(Staatenliste) finden Sie hier ...

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2010

Erscheinungsdatum 15.12.2010

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Frohe Weihnacht!
 

Kurz und aktuell

  Praktische Fahrerlaubnisprüfung: Wenn „Fallen“ zu Prüfsteinen werden
  Ausbildung Klasse B: Sonderfahrten mit dem Quad?
  Ausbildung: Sind Schnellbleichen verantwortbar?
  Datenschutz in der Fahrschule - Was unbedingt zu beachten ist
  Mehr Licht - Mehr Sicherheit
Bald Pflicht: Tagfahrlicht und Konturmarkierungen
  Regelungen rund um die Fahrprüfung
  Was kommt wann? Gesetzesänderungen in der Pipeline
  Werbung im Internet: Korrektes Impressum ist Pflicht
  Anlage 11 FeV erweitert: Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Namibia
  8. Internationale Motorradkonferenz: Sicherheitsforschung im Vordergrund
 

Gerichtsurteile: Streupflicht bei Glatteis (1049) Sondernutzung der Straße durch Partybike (1048) Keine Bus-Fahrerlaubnis für Raubmörder (1047) Pkw-Vorbesitz (1046) Der geblitzte Beifahrer (1045) Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsspiegel (1044)