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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2009, Seite 374
Ampeldefekt

Darf man trotz ROT weiterfahren?

 

In der Diskussion um die Fahrerassistenzsysteme spielt die Frage nach der Zuverlässigkeit dieser Fahr-Helfer eine ziemliche Rolle. Darf der Fahrer einer technischen Einrichtung blind vertrauen? Nein, das darf er nicht, denn die Verantwortung für das Fahrverhalten bleibt beim Fahrer. Technische Systeme können und dürfen ihm diese Verantwortung nicht abnehmen.

In dieser Diskussion, die sicher wichtig ist, wird meist nicht bedacht, dass - von der Rechtsprechung immer wieder bestätigt - die Verkehrsteilnehmer seit Jahrzehnten einem externen Fahrerassistenzsystem ihr Vertrauen schenken dürfen. Die Rede ist von der Verkehrsampel. Kein Kraftfahrer, der sich bei GRÜN einer Kreuzung nähert, stellt sich ohne Anzeichen einer Gefahr jedes Mal auf eine Fehlschaltung ein, die gleichzeitig auch dem Querverkehr GRÜN signalisiert. Dieses Vertrauen ist sicher nicht unbegründet. Täglich passieren in Deutschland Millionen Fahrzeuge ohne Probleme ampelgeregelte Kreuzungen. Technische Sicherungen sorgen dafür, dass normalerweise „feindliches GRÜN“, also die gleichzeitige Freigabe von sich kreuzenden Verkehrsströmen, in der Regel ausgeschlossen ist. Sollte das rote Licht einer Ampel an einer Kreuzung ausfallen, wird die gesamte Anlage automatisch abgeschaltet. Wie sieht es aber aus, wenn eine Ampel für eine Richtung nicht mehr von ROT auf GRÜN schaltet? Gefährlich kann diese Situation nicht werden, da alle Fahrzeuge bei rotem Licht vor der Kreuzung warten müssen. Deshalb sind in der Regel auch keine Sicherungen eingebaut, die in diesem Fall die gesamte Anlage abschalten.

Was aber tun bei „DAUERROT“?

Wer aber bei ungewöhnlich lang andauerndem ROT vor der Kreuzung wartet, wird irgendwann ungeduldig und möchte weiterfahren. Wie lange muss er warten, um sicher zu sein, dass die Ampel tatsächlich defekt ist, es sich also nicht um eine besonders lange Rotphase handelt? Und wie muss er sich verhalten, wenn sich die Ampel bei ROT „aufgehängt“ hat? Die Obergerichte haben entschieden, dass der Fahrzeugführer auch dann noch nicht von einer defekten Ampel ausgehen darf, wenn diese etwa drei Minuten lang rotes Licht zeigt (OLG Köln 29.04.1980 AZ 1 Ss 1037 B 7/79 in VRS 59 S. 454, OLG Hamm 10.06.1999 AZ 2 Ss Owi 486/99). Nach Ansicht der Richter muss das rote Licht erheblich länger als drei Minuten andauern, bevor eine Störung angenommen werden darf. Sicherheitshalber sollte man mindestens fünf Minuten warten, bevor man in die Kreuzung oder Einmündung einfährt. Dabei gilt, so das OLG Köln, der „extreme Misstrauensgrundsatz“. Man darf also nur mit äußerster Vorsicht weiterfahren, weil man davon ausgehen muss, dass andere Verkehrsteilnehmer GRÜN haben und vom Ampeldefekt nichts wissen. Die Weiterfahrt wird in diesem Fall nicht bußgeldrechtlich verfolgt. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, trägt der Rotfahrer die volle Haftung.

Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2009

Erscheinungsdatum 15.07.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  EDITORIAL: Gasantrieb - Nutzen für alle
  OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist unzulässig
  Ampeldefekt: Darf man trotz ROT weiterfahren?
  Halterpflichten bei Kfz-Veräußerung: Versäumnisse, Risiken und Folgen
  EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung: Erleichterungen für Kleinserien
  IM regelt Einführung der PC-Prüfung: Rahmenbedingungen und Eckpunkte
  Neues Sonderseminar: Trägerzulassung nach AZWV
  Andre Länder - andre Sitten: Bußgelder in Österreich (Interview mit Norbert Hausherr)
  Lkw-Spiegel: Kommt der Diplom-Spiegeleinsteller?
  Gerichtsurteile:  Fehlerhaftes Einfädeln auf die Autobahn (904) Ersatznavi-Beschaffung nach Diebstahl (903) Lkw-Bremsscheiben-Kontrolle (902) Akkuentladung schützt vor Strafe nicht (901) Pkw-Brand wegen falschen Treibstoffs (900) Falsch geblinkt (899) Kein Abzug “neu für alt” bei Brille (898) Berufsunfähigkeit muss konkret beschrieben werden (897) Arglistige Täuschung bei Abofalle (896) Bank muss zahlen (895) Versorgungseinstellung bei Mietrückstand (894)