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Während Deutschland über die unterschiedlichen Varianten der
Rauchverbote diskutiert, schafft die Stadt Bozen in Tirol Tatsachen:
Nach dem neuen Rauchverbot vom 19.03.2008 darf dort auch im Freien
nicht mehr geraucht werden, wenn sich schwangere Frauen oder Kinder
unter 12 Jahren in der Nähe aufhalten.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland trat
das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ am
01.09.2007 in Kraft. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die
Fahrgäste des öffentlichen Personenverkehrs haben damit einen
gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor Passivrauchen.
Der Nichtraucherschutz
am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung ausdrücklich
geregelt. Ferner ist in § 3 ausgeführt: „Der Arbeitgeber hat dafür
zu sorgen, dass Arbeitsstätten (...) so eingerichtet und betrieben
werden, dass von ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die
Gesundheit der Beschäftigten ausgeht.“
Rauchen im Fahrzeug
Das
Ausbildungsfahrzeug der Fahrschulen ist als Arbeitsmittel anzusehen.
Somit gilt hier für die Beschäftigten der Nichtraucherschutz. Der
Fahrschulinhaber ist in diesem Sinne kein Beschäftigter und dürfte
also rauchen. Wegen der Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrschülern
ist davon aber dringend abzuraten.
Privatfahrten
Was ist bei privaten
Fahrten zu beachten? Die gesundheitsschädigende Wirkung des
Passivrauchens trifft alle Mitfahrer, besonders aber Kinder und
Schwangere. Mit Rücksicht auf die Mitfahrer sollte im Auto niemand
rauchen. Allerdings ist das Rauchen in Privatfahrzeugen in
Deutschland (noch) nicht verboten.
Aus Gründen der
Verkehrssicherheit (Ablenkung etc.) wird dazu von einigen Politikern
ein generelles Rauchverbot für Fahrzeugführer diskutiert. Obwohl es
keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt, dass Rauchen des Fahrers
die Unfallgefahr erhöht, sind doch einige schwere Unfälle auf das
Rauchen zurückzuführen.
Nach einem Urteil des
Landgerichts Lüneburg (Az: 8 O 57/02; vom 08.05.2002) wird die
Fahrtüchtigkeit schon deshalb beeinträchtigt, weil beim Rauchen
nicht beide Hände zum Halten und Betätigen des Lenkrads gebraucht
werden. Das gezielte Greifen nach einer brennenden Zigarette setzt
voraus, dass man seine Augen von der Fahrbahn abwendet, um die
Zigarette ergreifen zu können, ohne sich zu verbrennen.
Angemerkt sei, dass
bereits in Belgien und Schottland ein Rauchverbot am Steuer gilt.
Fazit
Ein gesetzlich
verankertes Rauchverbot für Fahrzeugführer gibt es in Deutschland
noch nicht. Wissenschaftlich belegt sind die erheblichen
Gefährdungen und Schädigungen durch das Rauchen. Ferner ist
wissenschaftlich eine signifikante Erhöhung der Unfälle durch
unterschiedliche „Nebentätigkeiten“ beim Fahren belegt: Diese sind
neben Rauchen besonders das Telefonieren ohne Freisprechanlage und
die Bedienung des Navigationsgerätes.
Grundsätzlich bleibt
also ein hohes Maß an Eigenverantwortung in Bezug auf das
persönliche Rauchverhalten bestehen, in das der Gesetzgeber aus
grundsätzlichen Erwägungen (noch) nicht regelnd eingreifen will.
Für sonstige Fragen
halten wir für Sie unsere Hotline 0711/7005-744 (FAX -740) bereit.
Mit freundlichen
Grüßen
Ihre Sicherheitsfachkraft
Dipl.-Ing. Klaus Bochynski
TÜV SÜD Life Service
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