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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2007, Seite 498

Anlage 11 FeV erweitert

Neuseeland neu dabei -
Idaho prüfungsfrei

 

In Neuseeland ausgestellte Pkw- und Motorradführerscheine werden ab sofort unter Verzicht auf die praktische Prüfung umgetauscht.

Des Weiteren entfällt für den Umtausch von im US-Bundesstaat Idaho ausgestellten Pkw-Führerscheinen die theoretische Prüfung. Grund: Idaho tauscht in Deutschland ausgestellte Führerscheine neuerdings prüfungsfrei um. Damit ist Gegenseitigkeit als eine der Voraussetzungen für den prüfungsfreien Umtausch hergestellt.

Die Anlage 11 wird bei der nächsten FeV-Änderung angepasst. Ab sofort können Pkw-Führerscheine aus Idaho prüfungsfrei umgetauscht werden.

____________________NEUSEELAND

Fahrerlaubnisrecht;

Aufnahme Neuseelands in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Mit Neuseeland konnte nunmehr die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw- und Motorrad-Führerscheine aus Neuseeland können damit unter Verzicht auf die praktische Prüfung in die Klasse B bzw. Klasse A umgeschrieben werden. Die Ablegung der theoretischen Prüfung ist weiterhin erforderlich.

Bis zur formellen Aufnahme Neuseelands in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung können ab sofort

  • Fahrerlaubnisse der Klasse 1 in die Klasse B (Inhaber über 18 Jahre; nur Full Licences, keine Learner Licences oder Restricted Licences) sowie
     
  • Fahrerlaubnisse der Klasse 6 in die Klasse A (Inhaber über 25 Jahre, ansonsten nur Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, nur Full Licences)

im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend umgeschrieben werden.

Diejenigen Fahrerlaubnisse, die künftig gemäß § 31 Abs. 1 FeV unter Verzicht auf die praktische Prüfung umgeschrieben werden können, sind in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst:

Klasse Fahrzeug Mindestalter vergleichbare Klasse in D
1 - Learner Licence Pkw*   -
1 - Restricted Licence Pkw   -
1 - Full Licence Pkw 18 Jahre B
6 - Learner Licence Motorrad   -
6 - Restricted Licence Motorrad   -
6 - Full Licence Motorrad 18 Jahre A beschränkt
6 - Full Licence Motorrad 25 Jahre A
* Klasse 1: - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4.500 kg; - beinhaltet auch die Berechtigung zum Führen von Mopeds und Geländefahrzeugen sowie von Gabelstaplern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 15.000 kg (dafür ist eine zusätzliche F-Berechtigung notwendig)

Vor Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Carsten Schröder, Fax: 0461/316-2835) eine Auskunft des Land Transport New Zealand bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins eingeholt werden.

Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur gegen Abgabe des Führerscheines Neuseelands auszuhändigen. Der neuseeländische Führerschein ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu senden, das den Führerschein an Neuseeland zurücksendet. Seit Anfang Juli 2007 werden in Neuseeland neue Führerscheinmuster ausgegeben. Die alten Führerscheinmuster bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Geltungsdauer gültig.

Abbildungen der neuen Führerscheinmuster sowie Erläuterungen hierzu sind im Internet unter http://www.landtransport.govt.nz/licensing/nz-driver-licences.html zu finden. Das Land Transport New Zealand hat außerdem einen Flyer herausgegeben, in dem die Unterschiede zwischen altem und neuem Muster dargestellt sind:


Darstellung des alten (li.) und des neuen Führerscheinmusters


Auflistung der Unterschiede zwischen
dem alten und dem neuen Führerscheinmuster

 

Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert
Innenministerium
Baden-Württemberg

_________________________IDAHO

Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV);

Wegfall der theoretischen Prüfung bei Fahrerlaubnissen aus dem US-Bundesstaat Idaho

Bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B aufgrund einer im US-Bundesstaat Idaho ausgestellten Pkw-Fahrerlaubnis konnte bislang lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Die theoretische Prüfung musste hingegen abgelegt werden. Nach langjährigen Verhandlungen konnte die mit dem US-Bundesstaat Idaho bestehende Gegenseitigkeitsvereinbarung nun erweitert werden, so dass künftig Pkw-Führerscheine aus Idaho prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können.

Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können Pkw-Fahrerlaubnisse aus Idaho (Klasse D) ab sofort im Wege von Einzelausnahmen gemäß § 74 FeV auch ohne Ablegung der theoretischen Prüfung in die Klasse B umgeschrieben werden.

Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

gez. Güntert
Innenministerium
Baden-Württemberg

Hier finden Sie die Anlage 11 FeV...

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2007

Erscheinungsdatum 15.09.2007

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