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In
Neuseeland ausgestellte Pkw- und Motorradführerscheine werden ab
sofort unter Verzicht auf die praktische Prüfung umgetauscht.
Des
Weiteren entfällt für den Umtausch von im US-Bundesstaat Idaho
ausgestellten Pkw-Führerscheinen die theoretische Prüfung. Grund:
Idaho tauscht in Deutschland ausgestellte Führerscheine neuerdings
prüfungsfrei um. Damit ist Gegenseitigkeit als eine der
Voraussetzungen für den prüfungsfreien Umtausch hergestellt.
Die
Anlage 11 wird bei der nächsten FeV-Änderung angepasst. Ab sofort
können Pkw-Führerscheine aus Idaho prüfungsfrei umgetauscht werden.
____________________NEUSEELAND
Fahrerlaubnisrecht;
Aufnahme Neuseelands in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Mit Neuseeland konnte
nunmehr die Gegenseitigkeit hergestellt werden. Pkw- und
Motorrad-Führerscheine aus Neuseeland können damit unter
Verzicht auf die praktische Prüfung in die Klasse B bzw. Klasse
A umgeschrieben werden. Die Ablegung der theoretischen Prüfung
ist weiterhin erforderlich.
Bis zur formellen
Aufnahme Neuseelands in die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
können ab sofort
- Fahrerlaubnisse
der Klasse 1 in die Klasse B (Inhaber über 18 Jahre; nur
Full Licences, keine Learner Licences oder Restricted Licences)
sowie
- Fahrerlaubnisse
der Klasse 6 in die Klasse A (Inhaber über 25 Jahre,
ansonsten nur Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis der Klasse A
beschränkt, nur Full Licences)
im Wege von
Einzelausnahmen nach § 74 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend
umgeschrieben werden.
Diejenigen
Fahrerlaubnisse, die künftig gemäß § 31 Abs. 1 FeV unter Verzicht
auf die praktische Prüfung umgeschrieben werden können, sind in der
nachstehenden Übersicht zusammengefasst:
|
Klasse |
Fahrzeug |
Mindestalter |
vergleichbare Klasse in D |
| 1
- Learner Licence |
Pkw* |
|
- |
| 1
- Restricted Licence |
Pkw |
|
- |
| 1
- Full Licence |
Pkw |
18 Jahre |
B |
| 6
- Learner Licence |
Motorrad |
|
- |
| 6
- Restricted Licence |
Motorrad |
|
- |
| 6
- Full Licence |
Motorrad |
18 Jahre |
A beschränkt |
| 6
- Full Licence |
Motorrad |
25 Jahre |
A |
|
* Klasse 1: - Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4.500 kg; - beinhaltet auch
die Berechtigung zum Führen von Mopeds und Geländefahrzeugen
sowie von Gabelstaplern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis
zu 15.000 kg (dafür ist eine zusätzliche F-Berechtigung
notwendig) |
Vor Umschreibung der
Fahrerlaubnis kann über das Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24;
Carsten Schröder, Fax: 0461/316-2835) eine Auskunft des Land
Transport New Zealand bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins
eingeholt werden.
Der deutsche
Führerschein ist grundsätzlich gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV nur
gegen Abgabe des Führerscheines Neuseelands auszuhändigen. Der
neuseeländische Führerschein ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an das
Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24) zu senden, das den Führerschein an
Neuseeland zurücksendet. Seit Anfang Juli 2007 werden in Neuseeland
neue Führerscheinmuster ausgegeben. Die alten Führerscheinmuster
bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Geltungsdauer gültig.
Abbildungen der neuen
Führerscheinmuster sowie Erläuterungen hierzu sind im Internet unter
http://www.landtransport.govt.nz/licensing/nz-driver-licences.html
zu finden. Das Land Transport New Zealand hat außerdem einen Flyer
herausgegeben, in dem die Unterschiede zwischen altem und neuem
Muster dargestellt sind:

Darstellung des alten (li.) und des neuen Führerscheinmusters

Auflistung der
Unterschiede zwischen
dem alten und dem neuen Führerscheinmuster
Um Kenntnisnahme und
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert
Innenministerium
Baden-Württemberg
_________________________IDAHO
Anlage 11 zur
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV);
Wegfall der theoretischen Prüfung bei Fahrerlaubnissen aus dem
US-Bundesstaat Idaho
Bei der Erteilung
einer deutschen Fahrerlaubnis der Klasse B aufgrund einer im
US-Bundesstaat Idaho ausgestellten Pkw-Fahrerlaubnis konnte bislang
lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden.
Die theoretische Prüfung musste hingegen abgelegt werden. Nach
langjährigen Verhandlungen konnte die mit dem US-Bundesstaat Idaho
bestehende Gegenseitigkeitsvereinbarung nun erweitert werden, so
dass künftig Pkw-Führerscheine aus Idaho prüfungsfrei in eine
deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B umgeschrieben werden können.
Bis zur formellen
Änderung der Anlage 11 zur FeV können Pkw-Fahrerlaubnisse aus Idaho
(Klasse D) ab sofort im Wege von Einzelausnahmen gemäß § 74 FeV auch
ohne Ablegung der theoretischen Prüfung in die Klasse B
umgeschrieben werden.
Um Kenntnisnahme und
Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.
gez. Güntert
Innenministerium
Baden-Württemberg
Hier finden Sie die Anlage 11 FeV... |