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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2007, Seite 451

Die Sage vom teuren Führerschein

Durch eindeutige Fakten wiederlegt

 

Immer wieder beklagen sich Fahrschüler oder deren Eltern beim Verband wegen angeblich zu hohen Ausbildungskosten. Dabei gehen Eltern sehr oft von einem Vergleich aus, bei dem sie die Kosten ihrer eigenen Fahrausbildung als Referenzwert nehmen.

Was kann man dazu sagen?

Die Stuttgarter Nachrichten haben am 12.04.2007 berichtet, dass nach Schätzung der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ein Fahrzeughalter im Laufe seines Autofahrerlebens etwa 316.000 € für seine automobile Freiheit ausgibt. Ein Viertel davon entfällt auf die Spritkosten. In diesem Betrag sind auch die Kosten des Führerscheinerwerbs enthalten.

Keine hinkenden Vergleiche bitte

Will man die heutigen Kosten mit denen vor 50 Jahren vergleichen, genügt es nicht, nur die nackten Zahlen ins Bild zu bringen. Vielmehr muss man die Lebenshaltungskosten und die Arbeitsentgelte jener Zeit berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Fahrausbildung ist es beispielsweise wichtig zu fragen, wie viel kostete damals ein Fahrschulauto? Wie viel musste man für einen Liter Benzin bezahlen? Und wie viel verdiente damals ein Auszubildender? Oder wie hoch war das Durchschnittseinkommen eines Industriearbeiters? Nicht zu vergessen die fiskalischen Belastungen der Fahrschule.

2005 im Vergleich zu 1970

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes verdiente im Jahr 1970 ein Angestellter im produzierenden Gewerbe umgerechnet 606 € brutto im Monat. Damals musste ein Fahrschüler durchschnittlich 281 € (oder 550,- DM) für den Führerschein Klasse 3 – heute B – bezahlen. Die Ausbildungskosten betrugen also 46,4 Prozent eines Brutto-Monatsverdienstes. Der Fahrschüler hatte etwa 12 Fahrstunden, war weder außerorts noch bei Nacht und schon gar nicht auf der Autobahn gefahren. Damals hätte dem Fahrlehrer ein Bußgeldverfahren gedroht, wenn er es gewagt hätte, seinen Fahrschüler auf der Autobahn fahren zu lassen. Erst die Reform der StVO von 1971 ermöglichte es, auch auf der Autobahn auszubilden; seit 1976 ist es sogar vorgeschrieben.

Dreimal so viel Fahrstunden

Heute hat ein Fahrschüler am Prüfungstag etwa die dreifache Anzahl von Fahrstunden und zahlt für seine Ausbildung im Durchschnitt 1.600 €. Im Jahr 2006 weist das Statistische Bundesamt für den Angestellten im produzierenden Gewerbe ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.595 € aus. Ein Angestellter musste im Jahr 2006 also 44,5 Prozent seines Bruttogehalts für den Führerschein aufwenden. Das sind 1,9 Prozentpunkte weniger als 1970. Berücksichtigt man, dass er dafür nicht 12, sondern 34 Fahrstunden bekommen hat, wird klar: Die Ausbildungskosten sind im Vergleich zu damals nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar deutlich gesunken. Vergleicht man die Ausbildungskosten mit den TÜV-Gebühren, bleiben die Fahrschulen noch weiter hinten. Im Jahr 1970 kostete die Prüfung Klasse 3 – heute B - einschließlich 11 Prozent MwSt. 18,87 DM, das entspricht 9,65 €. Heute kostet die praktische Prüfung 73,15 €, also rund das Siebeneinhalbfache von damals.

Magerer Gewinn

Dass die Kraftstoffkosten bei einer Fahrschule ganz erheblich ins Gewicht fallen, leuchtet jedem ein. Bedenkt man, dass im Jahr 1970 ein Liter Superbenzin gerade mal 55 Pfennige kostete, also rund 24 Cent. Von solchen Preisen träumt ein Fahrlehrer heutzutage nicht einmal mehr. Außerdem sind auch die vom Staat ausgehenden Belastungen einer Fahrschule deutlich gestiegen. Von den 1.600 €, die der Fahrschüler zahlt, gehen 304 € als Mehrwertsteuer an den Finanzminister. Weitere 240 € müssen an Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Für Krankenversicherung und Altersvorsorge müssen etwa 290 € abgeführt werden. Der Unterrichtsraum einschließlich der notwendigen Ausstattung schlägt mit rund 100 € zu Buche. Die Kfz-Kosten liegen bei rund 230 €. Die Arbeitsleistung des Fahrlehrers muss ebenfalls vergütet werden, und zwar nicht nur der praktische, sondern auch der theoretische Unterricht. Als Arbeitslohn müssen etwa 420 € angesetzt. Alles in allem stehen den Einnahen von 1.600 € Ausgaben von 1.584 € gegenüber. Als Gewinn bleiben dem Fahrschulunternehmer gerade einmal 16 €. Bei 70 Fahrschülern sind das 1.120 € Gewinn im Jahr. Angesichts des Unternehmerrisikos kein sonderlich verlockender Profit.

 
 

Verteilung der Einnahmen bei
1.600 € Umsatz pro Fahrschüler

n 85,71 € Unterrichtsraum (Miete, Strom, Heizung etc.)
n 14,29 Unterrichtsmittel pro Schüler (U-Programme, PC, Beamer etc.)
n 4,29 Versicherungen (Haftpflicht, Fahrschülerunfall etc.)
n 230,31 Fzg.-Kosten
n 363,00 Lohnkosten FSt.
n 56,57 Lohnkosten Theorie pro Schüler
n 304,00 Umsatzsteuer
n 240,00 EkSt., KiSt., Soli des Inhabers
n 85,71 Krankenversicherung des Inhabers
n 137,14 Altersvorsorge des Inhabers
n 78,98 Gewinn pro Schüler
 

Von einem Fahrstundenentgelt von
35 € müssen gezahlt werden:

n 6,65 € MwSt.
n 1,97 EkSt., KiSt., Soli
n 5,40 € Fzg.-Kosten
n 11,00 € Gehalt
n 2,73 € Krankenversicherung des Inhabers
n 7,09 € Soziale Absicherung
n 0,16 € Unternehmergewinn

Jürgen Bauer

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2007

Erscheinungsdatum 15.08.2007

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