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Immer wieder beklagen sich Fahrschüler oder deren Eltern beim
Verband wegen angeblich zu hohen Ausbildungskosten. Dabei gehen
Eltern sehr oft von einem Vergleich aus, bei dem sie die Kosten
ihrer eigenen Fahrausbildung als Referenzwert nehmen.
Was kann man dazu sagen?
Die Stuttgarter
Nachrichten haben am 12.04.2007 berichtet, dass nach Schätzung der
Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ein Fahrzeughalter im Laufe
seines Autofahrerlebens etwa 316.000 € für seine automobile Freiheit
ausgibt. Ein Viertel davon entfällt auf die Spritkosten. In diesem
Betrag sind auch die Kosten des Führerscheinerwerbs enthalten.
Keine hinkenden Vergleiche bitte
Will man die heutigen
Kosten mit denen vor 50 Jahren vergleichen, genügt es nicht, nur die
nackten Zahlen ins Bild zu bringen. Vielmehr muss man die
Lebenshaltungskosten und die Arbeitsentgelte jener Zeit
berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Fahrausbildung ist es
beispielsweise wichtig zu fragen, wie viel kostete damals ein
Fahrschulauto? Wie viel musste man für einen Liter Benzin bezahlen?
Und wie viel verdiente damals ein Auszubildender? Oder wie hoch war
das Durchschnittseinkommen eines Industriearbeiters? Nicht zu
vergessen die fiskalischen Belastungen der Fahrschule.
2005 im Vergleich zu 1970
Nach den Angaben des
Statistischen Bundesamtes verdiente im Jahr 1970 ein Angestellter im
produzierenden Gewerbe umgerechnet 606 € brutto im Monat. Damals
musste ein Fahrschüler durchschnittlich 281 € (oder 550,- DM) für
den Führerschein Klasse 3 – heute B – bezahlen. Die
Ausbildungskosten betrugen also 46,4 Prozent eines
Brutto-Monatsverdienstes. Der Fahrschüler hatte etwa 12 Fahrstunden,
war weder außerorts noch bei Nacht und schon gar nicht auf der
Autobahn gefahren. Damals hätte dem Fahrlehrer ein Bußgeldverfahren
gedroht, wenn er es gewagt hätte, seinen Fahrschüler auf der
Autobahn fahren zu lassen. Erst die Reform der StVO von 1971
ermöglichte es, auch auf der Autobahn auszubilden; seit 1976 ist es
sogar vorgeschrieben.
Dreimal so viel Fahrstunden
Heute hat ein
Fahrschüler am Prüfungstag etwa die dreifache Anzahl von Fahrstunden
und zahlt für seine Ausbildung im Durchschnitt 1.600 €. Im Jahr 2006
weist das Statistische Bundesamt für den Angestellten im
produzierenden Gewerbe ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.595 €
aus. Ein Angestellter musste im Jahr 2006 also 44,5 Prozent seines
Bruttogehalts für den Führerschein aufwenden. Das sind 1,9
Prozentpunkte weniger als 1970. Berücksichtigt man, dass er dafür
nicht 12, sondern 34 Fahrstunden bekommen hat, wird klar: Die
Ausbildungskosten sind im Vergleich zu damals nicht nur nicht
gestiegen, sondern sogar deutlich gesunken. Vergleicht man die
Ausbildungskosten mit den TÜV-Gebühren, bleiben die Fahrschulen noch
weiter hinten. Im Jahr 1970 kostete die Prüfung Klasse 3 – heute B -
einschließlich 11 Prozent MwSt. 18,87 DM, das entspricht 9,65 €.
Heute kostet die praktische Prüfung 73,15 €, also rund das
Siebeneinhalbfache von damals.
Magerer Gewinn
Dass die
Kraftstoffkosten bei einer Fahrschule ganz erheblich ins Gewicht
fallen, leuchtet jedem ein. Bedenkt man, dass im Jahr 1970 ein Liter
Superbenzin gerade mal 55 Pfennige kostete, also rund 24 Cent. Von
solchen Preisen träumt ein Fahrlehrer heutzutage nicht einmal mehr.
Außerdem sind auch die vom Staat ausgehenden Belastungen einer
Fahrschule deutlich gestiegen. Von den 1.600 €, die der Fahrschüler
zahlt, gehen 304 € als Mehrwertsteuer an den Finanzminister. Weitere
240 € müssen an Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
abgeführt werden. Für Krankenversicherung und Altersvorsorge müssen
etwa 290 € abgeführt werden. Der Unterrichtsraum einschließlich der
notwendigen Ausstattung schlägt mit rund 100 € zu Buche. Die
Kfz-Kosten liegen bei rund 230 €. Die Arbeitsleistung des
Fahrlehrers muss ebenfalls vergütet werden, und zwar nicht nur der
praktische, sondern auch der theoretische Unterricht. Als
Arbeitslohn müssen etwa 420 € angesetzt. Alles in allem stehen den
Einnahen von 1.600 € Ausgaben von 1.584 € gegenüber. Als Gewinn
bleiben dem Fahrschulunternehmer gerade einmal 16 €. Bei 70
Fahrschülern sind das 1.120 € Gewinn im Jahr. Angesichts des
Unternehmerrisikos kein sonderlich verlockender Profit.
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Verteilung der Einnahmen bei
1.600 € Umsatz pro Fahrschüler |
|
 |
| n |
85,71 € |
Unterrichtsraum
(Miete, Strom, Heizung etc.) |
| n |
14,29
€ |
Unterrichtsmittel pro Schüler (U-Programme, PC, Beamer etc.) |
| n |
4,29
€ |
Versicherungen
(Haftpflicht, Fahrschülerunfall etc.) |
| n |
230,31
€ |
Fzg.-Kosten |
| n |
363,00
€ |
Lohnkosten FSt. |
| n |
56,57
€ |
Lohnkosten
Theorie pro Schüler |
| n |
304,00
€ |
Umsatzsteuer |
| n |
240,00
€ |
EkSt., KiSt.,
Soli des Inhabers |
| n |
85,71
€ |
Krankenversicherung des Inhabers |
| n |
137,14
€ |
Altersvorsorge
des Inhabers |
| n |
78,98
€ |
Gewinn pro
Schüler |
| |
Von einem Fahrstundenentgelt von
35 € müssen gezahlt werden: |
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| n |
6,65 € |
MwSt. |
| n |
1,97
€ |
EkSt., KiSt.,
Soli |
| n |
5,40 € |
Fzg.-Kosten |
| n |
11,00 € |
Gehalt |
| n |
2,73 € |
Krankenversicherung des Inhabers |
| n |
7,09 € |
Soziale
Absicherung |
| n |
0,16 € |
Unternehmergewinn |
Jürgen Bauer |