Aufnahme des US-Bundesstaates Minnesota in die Anlage 11 zur
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
mitgeteilt, dass nunmehr auch mit dem US-Bundesstaat
Minnesota
die Gegenseitigkeit hergestellt werden konnte. Pkw-Führerscheine
(Klasse D) aus diesem Bundesstaat können damit unter Verzicht auf
die praktische Prüfung in die Klasse B umgeschrieben werden. Die
theoretische Prüfung und der Sehtest sind weiterhin erforderlich.
Bis zur förmlichen Aufnahme in die Anlage 11 kann aufgrund einer
in Minnesota erteilten Fahrerlaubnis der Klasse D ab sofort
die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B im Wege einer
Einzelausnahme nach § 74 FeV ohne Ablegung der praktischen
Prüfung erteilt werden. Unter Verzicht auf die praktische
Prüfung umgeschrieben werden können dabei nur Full Licenses
(Inhaber muss über 18 Jahre alt sein), nicht dagegen Instruction
Permits oder Provisional Licenses.
Zu
beachten ist, dass entsprechend der Vereinbarung mit Minnesota die
Umschreibung auch solcher Fahrerlaubnisse möglich ist, die bei
Einreise des Inhabers in die Bundesrepublik Deutschland gültig
waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht oder seit
weniger als einem Jahr abgelaufen sind (vgl. die Formulierung in §
31 Abs. 1 FeV).
Vor der Umschreibung der Fahrerlaubnis kann über das
Kraftfahrt-Bundesamt (Referat 24; Herr Carsten Schröder,
Faxnummer: 0461/316-2835) eine Auskunft des Driver and Vehicle
Services Minnesota bezüglich der Gültigkeit des Führerscheins
eingeholt werden.
Der deutsche Führerschein darf gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 FeV
grundsätzlich nur gegen Abgabe des Führerscheins aus dem
US-Bundesstaat Minnesota ausgehändigt werden. Der Führerschein aus
Minnesota ist an das Kraftfahrt-Bundesamt – Referat 24 – zu
senden, das den Führerschein dann gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 FeV an
den Ausstellungsstaat zurücksendet. Um Kenntnisnahme und
entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird
gebeten.
gez. Güntert
In
der
Februar-Ausgabe 2006 (Seite 81)
hatten wir über den prüfungsfreien Umtausch von Pkw-Führerscheinen
aus dem US-Bundesstaat
Washington
informiert. Allerdings war die Anerkennung auf die Full-Licenses
begrenzt. Mit Schreiben vom 23.03.2007 teilte das Innenministerium
Baden-Württemberg mit, dass auch die von diesem Bundesstaat
ausgestellten Intermediate Driver Licenses umgeschrieben werden
können. Bei Intermediate Driver Licenses handelt es sich nicht um
Lernführerscheine, sondern um Führerscheine „fortgeschrittener
Anfänger“, die meist Auflagen enthalten, wie das Verbot bei Nacht zu
fahren oder Personen mitzunehmen.
Anerkennung von Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat
Washington
Unser Schreiben vom 13. Januar 2006
Mit o.g. Schreiben hatten wir mitgeteilt, dass nur Full Licenses
für Pkw prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B
umgeschrieben werden können. Zwischenzeitlich hat sich ergeben,
dass auch die Intermediate License für Inhaber ab dem 18.
Lebensjahr eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis darstellt, die ohne
weitere Prüfung nach Ablauf ihrer Gültigkeit in eine Full License
umgetauscht wird. Die mit der Intermediate License verbundenen
Auflagen gelten lediglich für Inhaber unter 18 Jahren bzw. im
ersten Jahr nach Erwerb der Fahrerlaubnis (je nach dem, welches
Ereignis zuerst eintritt). Da die Erteilung der Fahrerlaubnis der
Klasse B in Deutschland grundsätzlich erst nach Erreichen des
Mindestalters von 18 Jahren erfolgt, gelten diese Auflagen also
zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits nicht mehr.
Daher können auch Intermediate Licenses aus dem US-Bundesstaat
Washington prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse
B umgeschrieben werden, sofern der Inhaber das 18. Lebensjahr
vollendet hat.
Um
entsprechende Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird
gebeten.
gez. Güntert
|