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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2006, Seite 78

Führerscheinnepper bleiben aktiv

Tschechien schiebt Riegel vor

 

Wurde eine Fahrerlaubnis unter Missachtung der Wohnsitzregelung, im Übrigen aber legal erteilt, darf eine nationale Fahrerlaubnisbehörde sie nicht für ungültig erklären. So der Tenor eines Urteils des EuGH vom Juli 2005. Das Gericht hat jedoch in eben diesem Urteil die Wohnsitzregelung der 2. EG-Führerscheinrichtlinie als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar bestätigt.

Üble Geschäftemacher hatten mit ihrer Werbung schon lange vor diesem Urteil die Personen im Visier, die in Deutschland nur nach erfolgreicher MPU auf die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis hoffen durften. Nachdem das Urteil ergangen war, legten die Bauernfänger nach und erklärten in ihrer Reklame wahrheitswidrig, das Urteil des EuGH habe die Wohnsitzregelung gänzlich aufgehoben. Um die Rechtslage noch einmal zu verdeutlichen: Wer als Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Ausland einen Führerschein erwirbt, ohne dort tatsächlich mindestens 185 Tage am Stück zu leben, verstößt gegen Gemeinschaftsrecht.

Inzwischen haben einige Nachbarstaaten erkannt, dass sie mit einer laxen Verwaltungspraxis niemandem einen Dienst erweisen, schon gar nicht der Verkehrssicherheit. Mit dem nachstehend abgedruckten Schreiben informiert das Innenministerium Baden Württemberg über die neue Praxis der Tschechischen Republik. Es wäre wünschenswert, wenn auch andere EU-Staaten diesem Beispiel folgen würden.

Führerscheintourismus; hier: Tschechien

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich auf Arbeitsebene mit dem Verkehrsministerium der Tschechischen Republik darauf verständigt, dass in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass eine in Tschechien um die Erteilung einer Fahrerlaubnis nachsuchende Person ihren Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hat oder bereits einen Fahrerlaubnisentzug in Deutschland hatte, von Seiten der tschechischen Behörden beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft einzuholen ist. Bestätigt sich der Verdacht, soll ein Führerschein nicht ausgestellt oder ein bereits ausgestellter Führerschein nicht ausgehändigt werden. Um diese Verfahrensweise technisch zu ermöglichen, wird Tschechien voraussichtlich die Möglichkeit erhalten, online eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen, wenn der Antragsteller aus Deutschland zugereist bzw. deutscher Staatsbürger ist. Das skizzierte Prozedere soll kurzfristig ins Werk gesetzt werden, so dass zumindest in Bezug auf Tschechien mit einem Rückgang des missbräuchlichen Führerscheintourismus zu rechnen ist.

Erfreulich ist ferner, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegenüber dem tschechischen Verkehrsministerium die Rechtsauffassung bekräftigt hat, dass Fahrerlaubnisse, die entgegen den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erteilt worden sind, von den tschechischen Behörden zurückzunehmen sind. Um einen solchen Rechtshinweis haben wir das Bundesministerium zuletzt wiederholt gebeten, nachdem uns eine Reihe von Fahrerlaubnisbehörden Fälle vorgelegt hatten, in denen sich die tschechischen Behörden beharrlich geweigert hatten, unter Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtsverbindliche Wohnsitzprinzip erteilte Fahrerlaubnisse aufzuheben.

gez. Dietmar Enkel

Weitere Informationen zum Thema "EU-Führerschein" finden Sie hier:

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2006

Erscheinungsdatum 15.02.2006

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