Ordentlicher Wohnsitz verlangt neben
polizeilicher Meldung (Meldepflicht) einen ununterbrochen
Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem Land, in dem der
Führerschein erworben werden soll. Wird das nicht eingehalten,
ist der Führerscheinerwerb illegal.
Die deutschen Behörden gehen jedem
Fall von illegalem Führerscheinerwerb nach.
Die Behörden Polens und der anderen
EU-Staaten arbeiten eng zusammen, um den illegalen
Führerscheinerwerb zu unterbinden.
Bei den Versprechungen über den
leichten, billigen Führerschein in Polen geht es nicht darum,
Ihnen zu helfen, es geht vielmehr um den schnellen EURO, den üble
Geschäftemacher bei Ihnen abkassieren wollen.
Das von diesen verantwortungslosen
Leuten zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
betrifft einen Einzelfall, in dem der EuGH das Wohnsitzprinzip
ausdrücklich bestätigt hat.
Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
klargestellt, dass offensichtlich missbräuchlich erworbene
Führerscheine, beispielsweise bei Umgehung der Wohnsitzregelung,
nicht anerkannt werden müssen (Aktenzeichen: C-329/06 und C-334/06
vom 26. Juni 2008).
Seit
19.01.2009 ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in
Kraft getreten, mit der eine Regelung der Dritten Europäischen
Führerscheinrichtlinie umgesetzt wurde. Seit diesem Datum gilt:
Nach einer Entziehung durch ein Gericht oder eine Behörde werden
im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland nicht mehr
anerkannt, solange die Entziehung im Verkehrszentralregister
eingetragen ist. Wer trotzdem mit einem solchen Führerschein
fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) belangt
werden. Für diese Fälle sieht das Gesetz hohe Geld- bzw.
Freiheitsstrafen vor.